Teilnahmebedingungen Wettbewerb

Hot Wheels Legends Tour 2026

1. Allgemeines

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Veranstalter des Wettbewerbs ist:

Mattel GmbH
Solmsstr. 83
60486 Frankfurt am Main

  • Teilnehmer bewerben sich, indem sie ein kurzes Formular inklusive Bilder ihres getunten Fahrzeugs auf der Webseite ausfüllen und hochladen
  • Das Hot Wheels Team pre-selektiert die Top 50 Einsendungen, die dann zum Voting freigeschaltet werden
  • Votingphase 1 (Top 50): Je ein Finalist wird gewählt durch die Community (Online-Voting aller Interessierten), die Ambassador der Hot Wheels Legends Tour (Sidney Hoffmann, Severin Dold, Johannes „Jo“ Klug) und das Hot Wheels Design Team aus der USA (Rob Matthes + Team) = drei Finalisten
  • Votingphase 2 (Top 3): Die drei Finalisten werden der Community zum Voting vorgestellt (digital und live vor Ort auf bei Rock am Ring und dem MYLE Festival)
  • Ein Punkte-Schlüsselsystem ermittelt aus dem Community-Voting den Gewinner der Hot Wheels Legends Tour Germany am 14.Juni 2026 auf dem MYLE Festival.

Der Gewinner der Hot Wheels Legends Tour Germany ist der mit der höchsten Punktzahl in der zweiten Votingphase und gewinnt eine Reise in die USA. Die drei Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl in der ersten Votingphase erhalten je 2 Festivaltickets inkl. „General Camping + Parking“ für Rock am Ring sowie Eintrittskarten für das MYLE Festival und müssen dort mit ihren teilnehmenden Autos erscheinen. Für Rock am Ring müssen die Finalisten am 04.06.2026 mit ihrem Fahrzeug anreisen. Die Platzierung der Autos auf der Aktionsfläche erfolgt spätestens am 05.06.2026 zwischen 9 Uhr und 11 Uhr. Die Fahrzeuge müssen während des gesamten Zeitraums auf der Fläche stehen bleiben und können nachts nicht vom Gelände gefahren werden. Nach jedem Eventtag wird die gesamte Fläche mit den Fahrzeugen durch Bauzäune abgesperrt. Zusätzlich werden alle Fahrzeuge mit PKW-Planen abgedeckt sowie mit einer Lenkradkralle / Wegfahrsperre gesichert. Das ist eine grundlegende Sicherheitsvorgabe seitens des Festival-Veranstalters. Am Montag, den 08.06.2026, ab ca. 3-4 Uhr morgens (nach Freigabe des Geländes) können die Fahrzeuge wieder aus dem Gelände herausgefahren werden. Für das Myle Festival müssen die Finalisten inkl. Fahrzeug bis spätestens den 12.06.2026 um 18 Uhr anreisen. Die Fahrzeuge werden an diesem Tag direkt auf der Fläche platziert und bleiben dort während des gesamten Events stehen. Am Sonntag, den 14.06., ab ca. 18 Uhr können die Fahrzeuge wieder vom Gelände gefahren werden. 
Die Verpfegung auf den zwei Events erfolgt über Voucher mit entsprechendem Guthaben. Die Anfahrtskosten werden vom Veranstalter übernommen. Der Anspruch auf den Preis erlischt, wenn der Finalist inkl. dem teilnehmenden Auto nicht bei Rock am Ring (04.-08.06.2026) und zur Preisverleihung auf dem MYLE Festival (12.-14.06.2026) erscheint. Der Veranstalter behält sich vor, einen anderen Gewinner auszuwählen. Weitere Preise, die von Sponsoren zur Verfügung gestellt werden, stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest und werden bis spätestens Donnerstag, den 30.04.2026 vom Veranstalter bekanntgegeben.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise durch gleichwertige oder ähnliche Preise zu ersetzen, sollten die ursprünglichen Preise aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, nicht verfügbar sein. Es wird keine Haftung für Verluste, Schäden oder Verletzungen übernommen, die im Zusammenhang mit den Preisen entstehen.

Der Gewinner der Hot Wheels Legends Tour Germany 2026 erhält neben den oben aufgelisteten Preisen zudem Zutritt zum virtuellen EMEA Finale. Durch die Teilnahme am virtuellen EMEA Finale hat der deutsche Gewinner zudem die Chance, als potentieller EMEA Finalist in das virtuelle globale Finale einzuziehen. Das Fahrzeug des globalen Legends Tour 2026 Gewinners wird als 1:64 Die-Cast produziert.

Zeitraum des Wettbewerbs ist der 13. April 2026 bis zum 14. Juni 2026, wobei der Teilnahmeschluss für Bewerbungen der 10. Mai 2025 (Mitternacht) ist.

Die Teilnahme ist kostenlos und nur ein Mal pro Person möglich.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Mitarbeiter des Veranstalters, des Kooperationspartners, des Sponsors oder Personen, die mit der Durchführung des Wettbewerbs betraut sind und deren Angehörige und Lebenspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Personen, die falsche Personenangaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen oder anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen ist nicht erlaubt. Ausgeschlossen sind ebenso alle Personen, die mit der Veredlung und Aufbereitung von Fahrzeugen ihren Lebensunterhalt bestreiten oder als „Influencer“ in diesem Bereich bekannt sind. Des Weiteren sind Personen ausgeschlossen, die in Bereichen wie Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit, PR, Medienarbeit, Redakteur, Reporter beruflich oder privat tätig sind.

Der Veranstalter behält sich bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen und Preise nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

Ferner sind folgende Voraussetzungen für die Teilnahme zu erfüllen:

  • Teilnehmer müssen ein eigenes getuntes Fahrzeug besitzen
  • Teilnehmer müssen Bildrechte der eingesendeten Bilder zur Nutzung an die Mattel GmbH und alle involvierten Partner übertragen
  • Teilnehmer müssen über einen eigenen Instagram-Account verfügen und die Bilder dort parallel zur Einsendung posten
  • Einer Einreise des Teilnehmers in die USA darf nichts entgegenstehen

Teilnehmer werden schriftlich per E-Mail benachrichtigt, wenn die Bewerbung erfolgreich war und ein Einzug in die Top 50 zum Voting erfolgt ist. Die drei Finalisten werden am 29.05.2026 per Telefon benachrichtigt, um den Ticketerhalt und das weitere Vorgehen abzustimmen. Kommt eine Abstimmung wegen Nichterreichbarkeit nicht zustande, verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn geht an den Teilnehmer mit der nächsthöheren Punktzahl.

Der Gewinner wird anhand der nächsthöheren Punktzahl entsprechend des vorgenannten Punkteschlüsselsystems ermittelt.

Eine Barauszahlung des Preises oder ein Preisersatz ist nicht möglich. Der Preisanspruch kann nicht abgetreten werden.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht und steht derzeit noch nicht fest, wird aber voraussichtlich Anfang Oktober stattfinden. Der Veranstalter wird den konkreten Reisetermin spätestens Donnerstag, den 30.04.2026 bekanntgeben. Tritt der Gewinner die Reise nicht zu diesem Termin an, besteht kein Anspruch mehr auf den Preis. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Die Reise umfasst einen Economy-Flug für den Gewinner und eine Begleitperson nach Los Angeles (USA) sowie die Unterbringung in einem 4-Sterne Hotel (Details zur Unterkunft werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt). Die Reisedauer beträgt 3 Übernachtungen inklusive An- und Abreise.

Die Kosten für andere als die bei der Preisbeschreibung aufgeführten Leistungen während des Aufenthalts sind nicht vom Preis umfasst und müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Transfers zum/vom Flughafen, Reiseleitung und sonstige nicht ausdrücklich gemäß Preisbeschreibung enthaltene Leistungen vor Ort sind nicht Preisbestandteil. Das Gleiche gilt auch für sämtliche privaten Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).

Hotelaufenthalte, Fluggesellschaft und Route werden nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung der Reise zu bestimmten Reiseterminen. Die Auswahl der Fluggesellschaft erfolgt durch den jeweiligen Sponsor, der den Preis zur Verfügung stellt.

Die Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, dass alle für die Einreise in das Zielland notwendigen Dokumente (Visum, Pass etc.) rechtzeitig vorliegen und dass Termine rechtzeitig erfragt und vom Reisenden eingehalten werden. Die Ein- und Ausreisebestimmungen des jeweiligen Landes sind einzuhalten. Gegebenenfalls für ein Visum anfallende Gebühren sowie nach Buchung auf Veranlassung des Reisenden entstehende Kosten für Umbuchungen, Namensänderungen, etc. müssen die Reisenden selbst tragen.

Der Gewinner nimmt hiervon Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Ausgleich einer etwaigen Wertdifferenz in jeder Form ausgeschlossen ist. Bei Reisepreisen wird nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter gehaftet. Reisepreise sind nur bei Zustimmung des jeweiligen Sponsoring-Partners auf andere Personen übertragbar. Eine Barauszahlung der Reisepreise ist ebenfalls ausgeschlossen.

2. Haftung

Haftung für das Festival: Für die Durchführung der Festival, Sicherheitsmaßnahmen sowie sämtliche organisatorischen Abläufe ist ausschließlich der Veranstalter des Festivals verantwortlich. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung der Veranstalter.

Haftung für den Mattel / Hot Wheels Stand: Für den Bereich des Mattel-Aktionsstandes übernimmt Mattel die Verkehrssicherungspflichten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Besucher und Teilnehmer haben den Anweisungen des Standpersonals Folge zu leisten.

Haftung für die Fahrzeuge der Finalisten: Die Präsentation der Fahrzeuge im Rahmen der Hot Wheels Legends Tour erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Fahrzeuge haftet Mattel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte

Im Rahmen des Wettbewerbs werden die Teilnehmenden dazu aufgerufen, Inhalte hochzuladen und/oder zu versenden. Mit dem Hochladen und dem Versenden an den Veranstalter erklärt der Teilnehmende, dass es sich um private, von ihm selbst geschaffene Inhalte handelt und er sämtliche Rechte an den betreffenden Inhalten besitzt sowie berechtigt ist, die Inhalte bzw. die erforderlichen Rechte daran zum Zwecke der Nutzung und Verwertung dem Veranstalter einzuräumen. Der Teilnehmende stellt den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte auf Grund der Verwertung und Nutzung der Inhalte erheben.

Mit dem Hochladen und/oder dem Versenden der Inhalte an den Veranstalter räumt der Teilnehmende unabhängig davon, ob er am Ende gewinnt, dem Veranstalter das Recht ein, die hochgeladenen Inhalte sowie eventuell verwendete Profilbilder, den Namen sowie eventuell bei der Preisübergabe aufgenommene Bilder vom Gewinner zu Zwecken der redaktionellen Berichterstattung sowie Werbung zu verarbeiten und zu nutzen. Der Gewinner räumt dieses Recht zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, d.h. nicht begrenzt auf Werbung für diese Kampagne oder auf ein bestimmtes Medium ein.

Der Teilnehmende erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass die hochgeladenen Inhalte/Fotos und gegebenenfalls sein Vor- und Nachname sowie sein Wohnort im Falle des Gewinns in unmittelbarer Nähe zum Inhalt in den Medien der Mattel GmbH und Partner veröffentlicht werden. Zu den Partnern gehören Brand Factory GmbH, Yomoc - Design E Comunicação, Lda., Sidney Hoffmann, Severin Dold, Johannes „Jo“ Klug, das Hot Wheels Design Team in den USA (Mattel Inc.) sowie Hotels und Veranstalter zur Gewinnabwicklung. Im Einzelnen werden folgende Rechte eingeräumt:

  • das Printrecht, d.h. das Recht, die Inhalte, den Namen und Bilder des Teilnehmenden in Druckerzeugnissen aller Art zu veröffentlichen sowie in beliebiger Auflage und Stückzahl zu vervielfältigen und zu verbreiten, insbesondere in Zeitungen, Zeitschriften, Beilagen, Sonderveröffentlichungen und Büchern (z.B. Artikelsammlungen);
  • das Multimedia-Recht, d.h. das Recht, die Inhalte, den Namen und Bilder des Teilnehmenden in elektronischen Speichermedien aller Art (einschließlich interaktiver Ausgaben) zu vervielfältigen und zu verbreiten;
  • das Online-Recht, d.h. das Recht, die Inhalte, den Namen und Bilder des Teilnehmenden einem beschränkten oder unbeschränkten Empfängerkreis mittels digitaler Übertragungstechniken aller Art drahtlos oder drahtgebunden derart zur Verfügung zu stellen, dass er von Dritten von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zur Wiedergabe mittels stationärer oder mobiler Endgeräte aller Art (z.B. PCs, Smartphones, Tablets, TV-Geräte, E- Reader) individuell oder gesammelt abgerufen und auf andere Weise genutzt (z.B. gespeichert, weitergesendet oder ausgedruckt) werden kann. Die Nutzungsrechte beziehen sich insbesondere auf Tele- und Mediendienste, internetbasierte Vertriebsplattformen, Mobilfunk-gestützte Dienste, Intranet, Extranet, elektronische Presse, SMS, MMS, Apps (unabhängig vom Betriebssystem), Abo-Dienste, Podcasts, E-Paper und E-Books, Newsfeeds, Newsticker, RSS, Newsletter, Push- und Pull-Dienste, Twitter-Dienste, soziale Netzwerke (z.B. Facebook-Fanpages und sog. Social Plug-ins samt der Befugnis, Dritten zu gestatten, den Content zu teilen und zu empfehlen) und elektronische Pressespiegel;
  • das Datenbank- und Archivrecht, d.h. das Recht, die Inhalte, den Namen und Bilder des Teilnehmenden als Teil elektronischer und analoger Datenbanken gemeinsam mit anderen Werken zu archivieren und Dritten mit der Möglichkeit der Wiedergabe, des Downloads, des Weitersendens und des Ausdrucks unabhängig vom Format (z.B. als PDF, TIFF, HTML, Print) zugänglich zu machen;
  • das Verfilmungs- und Vertonungsrecht, d.h. das Recht, die Inhalte, den Namen und Bilder des Teilnehmenden als Vorlage für die Herstellung von Filmen und Vertonungen aller Art (z.B. Hörbücher) zu verwenden und auszuwerten (z.B. im Internet und Rundfunk);
  • das Senderecht, d.h. das Recht, die Inhalte, den Namen und Bilder des Teilnehmenden durch analoge oder digitale Sendungen aller Art, z.B. Ton- und Fernsehrundfunk, unabhängig vom Übertragungsweg (z.B. terrestrisch, Kabel, Satellit und Internet) und der Form (z.B. Videotext, TV-Feeds, TV-Apps, Liveticker und interaktives Fernsehen) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eingeschlossen ist das Recht, die Inhalte, den Namen und Bilder des Teilnehmenden über sog. Closed Circuit TV oder andere technische Verfahren einem beschränkten Empfängerkreis zugänglich zu machen, z.B. in Wartezimmern, Hotels, Flugzeugen, Bahnhöfen oder an öffentlichen Plätzen;
  • das Werberecht, d.h. das Recht, die Inhalte, den Namen und Bilder des Teilnehmenden in Medien aller Art (z.B. Print, Online, App, Mobil und TV) zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden sowie in Werbung und Werbemitteln aller Art, z.B.: Anzeigen, Annoncen, Beilagen, Sonderveröffentlichungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Prospekten, Katalogen, Büchern, Geschäftsbriefen, Informationen an Geschäftspartner, Mailings, Plakaten, Flyern, Aufstellern, Bannern, Roll-Ups, elektronischen Bannern, Skyscrapern, Popups, Kino-, Video-, DVD-, Fernseh- und Hörfunkspots, In Game-Advertising sowie auf Messen, Ausstellungen, Verkaufsveranstaltungen, Festivals und bei Wettbewerben;
  • kommerzielle Auswertung durch Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art (Merchandising)
  • das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Inhalte, den Namen und Bilder des Teilnehmenden unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts unter Verwendung analoger oder digitaler Techniken umzugestalten, zu kürzen (z.B. in Form von Abstracts), zu teilen, auszuschneiden, mit anderen Werken zu verbinden, zu übersetzen, zu vergrößern oder zu verkleinern, mit Wasserzeichen zu versehen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten;
  • das Vervielfältigungsrecht, d.h. das Recht, die Inhalte, den Namen und Bilder des Teilnehmenden im Rahmen der angeführten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Trägern – digital oder analog zu vervielfältigen, z.B. auf Papier, CDs, DVDs, USB-Sticks, Festplatten oder auf Servern.
  • Weitergabe an Dritte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung; Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte in dem in dieser Vereinbarung festgelegten Umfang.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung der vom Teilnehmer eingereichten Inhalte besteht nicht.

4. Verantwortlichkeit und externe Partner

Für diese Challenge ist Mattel GmbH als Veranstalter verantwortlich. Andere Sponsoren übernehmen keine Verantwortung für diese Challenge und haben keine Kontrolle über die Challenge oder die Preise.

5. Sonstiges

Der Veranstalter behält sich nach Maßgabe der folgenden Gründe vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.